Gefährliche Kopfhörer
Januar 31, 2011 4:19 pm AllgemeinDie Diskussion wurde in New York eröffnet. Dort wurde kürzlich ein erst einunzwanzigjähriger Fußgänger von einem LKW überfahren, weil er beim Überqueren einer Straße das herannahende Fahrzeug überhört hatte. Denn: Er trug Kopfhörer.
Ablenkung durch Direktbeschallung
Auch in Deutschland gibt es gewisse Einschränkungen was die Beteiligung am Straßenverkehr betrifft, wenn man einen Kopfhörer auf hat. So ist Telefonieren im Auto nicht erlaubt, wenn man keine Freisprechanlage hat. Hierbei darf keine Komponente des notwendigen Zubehörs zum Telefonieren in der Hand gehalten werden und auch ein Headset, wie es bei vielen Smartphones üblich ist und das meist über einen kleinen Im-Ohr-Kopfhörer und ein angeklipptes Mikrofon verfügt, ist nicht zugelassen. Genauso wenig wie Musik über Kopfhörer gehört werden darf, wenn auch Musik hören im Auto in beliebiger Lautstärke erlaubt ist. Auch Fahrradfahren mit Walkman oder MP-3 Player wird nicht gern gesehen. Grund dafür ist, dass der Hörer zu sehr auf die Geräusche die aus den Lautsprechern kommen fixiert ist. Denn ein Kopfhörer blendet automatisch auch alle anderen Geräusche aus oder schiebt sie zumindest in den Hintergrund. Die gesamte Aufmerksamkeit für das Geschehen um einen herum wird damit beeinträchtigt.
Zurück zur Telefonzelle
Natürlich ist das richtig. Aber ist es auch möglich, die Entwicklung wieder aufzuhalten. Fast jeder lenkt sich heutzutage fast permanent durch kleine elektronische Geräte ab. Meist ist es das Handy, das Gespräche unterbricht, Pausen in der Kommunikation überbrücken muss und ständig in der Nähe seines Besitzers und im Auge behalten wird. Wer telefonierend durch den Alltag geht, ob im Berufsverkehr, in Bus und Bahn oder beim Überqueren der Straße ist auch ständig abgelenkt. In New York sollen nun tatsächlich Bußgelder erhoben werden, für Fußgänger mit Telefonen genauso wie für SMS schreibende Radfahrer oder Fußgänger mit Kopfhörern. Dabei würde ja eigentlich bei den schwächeren Verkehrsteilnehmer eine Benutzung auf eigene Gefahr, schon Regelung genug sein.
